politik in österreich?

Ursprung und Namen Österreichs:
Österreich geht auf das althochdeutsche Wort „Ostarrîchi“ zurück, das „östliches Reich“ bedeutet. Dieses wurde erstmals in einer Urkunde aus dem Jahr 996 verwendet und bezog sich auf eine Grenzregion des Herzogtums Bayern. 

Die Entwicklung war ein komplexer historischer Prozess: 
Um 15 v. Chr. wurde das damalige keltische Königreich Noricum, das den Großteil des heutigen Österreich umfasste, Teil des Römischen Reiches.
Nach einer Völkerwanderung nach dem Fall Roms im 5. Jahrhundert wurde die Region von germanischen Stämmen, Slawen und Bajuwaren besiedelt.
Im 9. Jahrhundert eroberte Karl der Große das Gebiet, das als Ostfrankenreich bekannt wurde.
Die Babenberger regierten ab 976 über die Region und leiteten die Entwicklung zum unabhängigen Herzogtum im Heiligen Römischen Reich ein, dem die Habsburger folgten.

Das Habsburgerreich:
Mit der Erwerbung der Herzogtümer Österreich und Steiermark im Jahr 1282 begann das Habsburgerreich vor 600 Jahren und endete nach dem Ersten Weltkrieg 1918 offiziell mit dem Verzicht des letzten Kaisers Karl I. am 11. November 1918. 
Die Ausweitung der Macht im Laufe der Jahrhunderte war die Einbeziehung von Böhmen und Ungarn ab 1526 sowie der Erwerb der burgundischen Erblande durch Maximilian I.
Die Habsburger regierten Österreich sehr erfolgreich, wobei sie zu einem sehr einflussreichen Kaiserreich (Imperium) in Europa wurden. In dessen Reich die Sonne nie unterging!!
Als „Kaisertum Österreich“ wurde die Herrschaft von 1804 bis 1867 bezeichnet.
Nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich von 1867 wurde das Reich zur Doppelmonarchie Österreich-Ungarn, die bis 1918 bestand.
Das Ende des Ersten Weltkriegs markierte auch das Ende des Habsburgerreiches, als Kaiser Karl I. am 11. November 1918 seine Verzichtserklärung abgab. 

Die Einwohnerzahl variierte je nach Epoche und Reichsteil. Zum Zeitpunkt seiner größten Ausdehnung, kurz vor dem Ersten Weltkrieg, lebten im Jahr 1910 rund 51,4 Millionen Menschen in der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie, wovon 28,5 Millionen in der österreichischen Reichshälfte und 22,9 Millionen in der ungarischen Reichshälfte lebten.
Das Kaisertum Österreich hatte zu Beginn des 19. Jahrhunderts eine Bevölkerung von etwa 21,2 Millionen. Dabei war Österreich ein Vielvölkerstaat, dessen Bevölkerung sehr heterogen war, und es setzte sich aus vielen verschiedenen Ethnien wie Ungarn, Deutschen, Tschechen, Slowenen, Rumänen und Italienern zusammen. 

Die erste Republik:
Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs 1918 zerfiel die Monarchie, und am 12. November 1918 wurde die Erste Republik „Deutschösterreich“ ausgerufen und bestand bis 1938.
Sie war geprägt von wirtschaftlicher und politischer Instabilität und dem Versuch, einen neuen Staat aufzubauen, und endete schließlich mit der Übernahme der Macht durch die Nationalsozialisten und dem „Anschluss“ an Deutschland im Jahr 1938. 
Die junge Republik litt unter den Folgen des Ersten Weltkriegs, einschließlich hoher Kriegsentschädigungen, Inflation und Arbeitslosigkeit.
Es gab auch erhebliche Spannungen zwischen den verschiedenen politischen Parteien, wie der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAPÖ) und der Christlichsozialen Partei (CSP).

Der Nationalsozialismus in Österreich:
Er führte ab 1938 zum Anschluss an das Deutsche Reich und Österreich als Staat existierte nicht mehr, sondern war dem Deutschen Reich als „Ostmark“ eingegliedert.
Im April 1945 wurde die NS-Herrschaft durch die Alliierten beendet und eine provisorische Regierung hat am 27. April 1945 die Wiederherstellung der Republik Österreich proklamiert.

Die Zweite Republik Österreich:
Sie begann am 27. April 1945 mit der Proklamation der Wiederherstellung der Republik. Österreich war von 1945 bis 1955 von den Alliierten besetzt, was die Souveränität des Landes einschränkte.
Dies wurde durch den Staatsvertrag von 1955 beendet, der die Besatzung der Alliierten beendete und den Abzug der Truppen sowie die Neutralität Österreichs zur Folge hatte.
Es folgte der Wiederaufbau nach dem Krieg und eine 80-jährige Parteien-Diktatur mit der ÖVP und SPÖ als sogenannte „Förderale Demokratie“.
Österreichs Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 1995 war ein weiterer schlechter Schritt in der Geschichte der Zweiten Republik, denn wir traten quasi als neutraler Staat auch dem Militärbündnis der NATO indirekt bei, und wir sind dabei auch von den geopolitischen Schweinereien der USA als bisherigem monolithischen Imperium abhängig. 
Die österreichische Politik ist in der 2. Republik, war und ist quasi seit 80 Jahren eine rot-schwarze korrupte Parteienpolitik?

EU-Beitritt:
Ursprünglich war die Mehrheit der Österreicher gegen einen EU Beitritt. Daraufhin startete die SPÖ- und ÖVP-Regierung eine Werbekampagne für einen Beitritt. Am 12. Juni 1994 gab es dazu eine Volksabstimmung über einen Beitritt des Landes zur Europäischen Gemeinschaft. Damals stimmten 66,6 % der Wahlberechtigten leider falsch und stimmten für einen EG-Beitritt. Diese Wähler haben damals nicht kapiert, dass ein neutraler Staat wie Österreich nichts in einer EU mit einem Militärbündnis wie der NATO zu tun hat. Österreich ist der Europäischen Union am 1. Januar 1995 beigetreten und muss heute die Folgen aus dieser Entscheidung tragen.
Die EU ist heute kein Wirtschaftsbündnis, sondern als Vasall der USA eine kriegstreibende Gemeinschaft für den geopolitischen Kampf der USA gegen Russland und China.

Was ist die 3. Republik Österreichs?
Die „Dritte Republik“ war ein politisches Konzept, das von der FPÖ unter Jörg Haider vertreten wurde und eine geänderte Staatsform beschreiben sollte.
Es handelt sich nicht um eine offizielle Bezeichnung für eine tatsächliche neue Republik, sondern nur um eine Idee, die durch die politische Diktatur von ÖVP und SPÖ in der Zweiten Republik aufkam, um das „Machtsystem der beiden Parteien“ der Zweiten Republik zu kritisieren. 
Der Begriff wurde ursprünglich von der steirischen Volkspartei entwickelt, aber erst durch die FPÖ und Jörg Haider bekannt gemacht, mit dem Ziel, die Kritik an dem als „Führerstaat“ oder „System“ kritisierten politischen Zustand zu verändern.
Obwohl die FPÖ den Begriff populär machte, ist dies nicht die offizielle Bezeichnung für eine tatsächliche dritte Republik in Österreich, da die Dritte Republik bisher nie offiziell ausgerufen wurde.

Der neue politische Ansatz:
Heute mit Kickl und dessen FPÖ geht es auch um eine Veränderung des Rechtsstaates Österreich.
Er will weg von dem 80-jährigen Machtkartell der ÖVP und SPÖ und deren parteidiktatorischen Verhalten, hin zu einer wirklichen Demokratie, wo die Macht wieder vom Volke ausgehen soll, wie es auch in unserer Verfassung beschrieben ist.
Durch die Ausgrenzung der FPÖ durch die SPÖ seit 1987 ist die ÖVP quasi eine pragmatisierte Regierungspartei, die immer in der Regierung sitzt. Auch die erstmalige Stimmenmehrheit der FPÖ bei den Wahlen 2024 führte auch keinen Systemwechsel herbei, denn die bisherigen Systemparteien (ÖVP und SPÖ) tricksten raffiniert die FPÖ aus und sicherten sich eine weitere Regierungszeit mit den NEOS. Kickl hat leider nicht erkannt, dass er auch wieder von der ÖVP ausgetrickst wurde, wie schon in der Vergangenheit Haider und Strache.
Kickl hätte den hinterhältigen Regierungsauftrag vom Bundespräsidenten van der Bellen (GRÜNE) nicht annehmen dürfen und spätestens wie die ÖVP Stocker ins Rennen schickte, die Falschheit der ÖVP erkennen müssen.
Wir hatten bereits mit der letzten Regierung (ÖVP und GRÜNE) eine Versagerkoalition, jedoch zeigt die jetzige Regierung (ÖVP, SPÖ und NEOS) als Verliererkoalition der letzten Wahlen noch mehr Unfähigkeit als die letzte ÖVP-Regierung.
Seit der Ära Schüssel als Bundeskanzler ist die ÖVP zu einer kriminellen politischen Partei geworden, die keine Skrupel hat, ihre Macht zu erhalten bzw. zu vertreten. Auch Kurz als Bundeskanzler hat die gleiche kriminelle Strategie vertreten, die auch heute Stocker fortsetzt. Alle drei ÖVP-Kanzler haben auch eines gemeinsam: Die wurden ursprünglich nie vom Volk gewählt, sondern von der Partei ins Amt gehieft, quasi ein Betrug am Volk.

Die Verwaltung Österreichs:
Die Rechtsstaatlichkeit in Österreich wird durch die Bundesverfassung und die daraus abgeleitete Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative gesichert und als vierte Macht im Staat werden noch die Medien genannt. Da aber alle vier Vertreter für Recht und Ordnung durch Parteifunktionäre aus ÖVP und SPÖ besetzt sind, ist eine Unabhängigkeit nicht möglich, denn all die Personen vertreten in 1. Linie die Interessen der Partei und die eigenen, aber nicht das Volk..

  Die Verwaltung in Österreich besitzt eine mehrstufige Struktur (4). Sie ist für die Umsetzung der Gesetze zuständig und ist auf Bund, Länder, Bezirke und Gemeinden verteilt.
Rechnet man noch die EU als weitere Verwaltungsebene dazu, sind wir arme Österreicher mit ihren 400.000 Beamten und Vertragsbediensteten überverwaltet.

Auf der Bundesebene wird die Verwaltung von der Bundesregierung (1. Verwaltungsebene), die sich mit dem Bundeskanzler, Vizekanzler und den Bundesministerinnen und Bundesministern zusammensetzt, welche jeweils einem Sachressort vorstehen, geleitet.
Auf Landesebene die Landesregierungen (2. Verwaltungsebene). Sie ist die Spitze der Landesverwaltung und für die Vollziehung vieler Bundesgesetze zuständig. Jedes Bundesland hat außerdem auch noch ein Landesverwaltungsgericht, das über Berufungen gegen Bescheide entscheidet. 
Bei einer Größe wie Österreich und für 9 Mio. Menschen sind 9 Landesbehörden ein übertriebener Verwaltungsmissbrauch. Z. B. Bayern ist größer und kommt auch ohne Landesbehörden aus.
Die Bezirksverwaltung (3. Verwaltungsebene) ist eine weitere unnütze Verwaltungsbehörde, die von zwei verschiedenen Behörden wahrgenommen wird, den Bezirkshauptmannschaften (BH) in den Landbezirken und den Magistraten in den Städten mit eigenem Statut (Statutarstädten). In der Bundeshauptstadt Wien übernehmen die Magistratischen Bezirksämter die Bezirksverwaltung.  Beispiele für Verwaltungsbehörden sind Bezirkshauptmannschaften, Finanzämter, Magistrate oder die Zivildienstserviceagentur. 
2.092 Gemeinden (4. Verwaltungsebene) sind die regionale und lokale Verwaltungsebene. Eine Gemeinde sollte die notwendige Nahversorgung garantieren und über Einrichtungen bzw. Infrastrukturen (Arzt, Schule, Post, Nahverkehr, Geschäfte, Gastwirtschaft u. a. m.) verfügen, um den Bürgern ihre Bedürfnisse und Ansprüche abzudecken. Ansonsten sollte ihr der Status einer Gemeinde aberkannt werden. Die bisherige Gemeindestrukturreform der Länder hat in dieser Richtung auch bisher leider zu wenig getan und sich nur an der Einwohnerzahl orientiert.

Österreich würde eine generelle und umfassende Verwaltungsreform benötigen. Dazu gehörte vor allem, eine Verwaltungsebene völlig zu löschen und Länder- und Bezirksverwaltungen neu zu vereinen und auch gleichzeitig neu zu strukturieren. Wir brauchen auch keine Gesetzgebung auf Landesebene für nur 7 Mio. Österreicher. Eine Bundesregierung als alleiniger Gesetzgeber würde völlig reichen. Auch die Beamten und Verwaltungsangestellten gehörten erheblich reduziert, um eine schlankere Verwaltung mit mehr Effektivität aufzubauen.
Wir haben heute für das kleine Österreich eine Verwaltungsbehörde, als wären wir noch das Kaiserreich mit 50 Millionen.

Arten von Politikern in Österreich:
Es gibt verschiedene Gründe und Möglichkeiten, in die Politik zu gehen und Politiker zu werden.

Der Beamten-Politiker (ÖVP):
Der klassische Politiker kommt aus dem Verwaltungs- bzw. Beamtenapparat der Republik.
Nur sie haben die Möglichkeit, ohne Risiko und ohne finanzielle Verluste auf der Bühne der Politik zu bestehen: ein „Win-Win-Spiel“.
Da ein Beamter jederzeit wieder in sein Amt zurückkehren kann und auch in deren Abwesenheit ein Aufstieg in seinem Amt möglich ist.

Der Gewerkschafts-Politiker (SPÖ):
Bei dieser Art von Politiker ist es wie beim Beamten-Politiker: Er kommt aus einem geschützten bzw. gesicherten Umfeld und besitzt auch bei politischem Versagen eine Rückfahrkarte in seine Organisation.

Der Partei-Politiker:
Viele gehen heute bereits in jungen Jahren in eine Partei und dienen sich in einer deren internen Organisationen oder Vertretungen dabei hoch, um anschließend in die Politik zu wechseln.
Nach ihrem Versagen in der Politik finden sie immer wieder einen sicheren Landeplatz in einem parteiorientierten Unternehmen oder einer Organisation.
Typische Beispiele jüngster Zeit sind Bundespräsident Heinz Fischer, aber auch Bundeskanzler Freimann oder Nehammer, aber auch Minister werden abgesichert.

Der Studentenpolitiker:
Heute setzt sich immer mehr durch, dass Studenten bzw. Studienabsolventen ohne jegliche praktische und wirtschaftliche Erfahrung und nur mit ihrem akademischen Titel in die Politik gehen.
Heute findet man im Nationalrat viele solcher jungen Scheinpolitiker.
Ein Beispiel dafür ist auch Außenminister und Bundeskanzler Kurz, der aus der Jugendpolitik nun auch direkt die Führung der ÖVP übernommen hat.

Der Wirtschafts-Politiker:
Es ist eine kleine Minderheit in der heutigen politischen Landschaft.
Wer aus der Wirtschaft in die Politik geht, steigt meist als Quereinsteiger ein und der sich wegen seines finanziellen Hintergrundes (als Millionär) dieses Hobby leisten kann.
Beispiele davon gibt es auch einige: Androsch, Bartenstein, Haselsteiner, Stronach, Schellhorn, Kern u. a. m.

Der normale Politiker:
Ein Mensch, der ohne Beziehungen oder Lobby in die Politik gehen möchte, der hat keine Chance, dort was auszurichten bzw. zu überleben.

Die Aufgabe, Politiker zu sein, war in der Vergangenheit noch eine Ehre, heute ist es leider nur mehr ein Abstauber- bzw. Schmarotzerposten, um sich auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung ein schönes Leben zu machen. Brisant ist vor allem, dass der Politiker vom fleißigen Österreicher lebt und dann noch bestimmt, wie derjenige sein Geld verdienen muss.

Menschen in Österreich:
Ende 2025 lebten in Österreich geschätzt über 9,2 Millionen Menschen. Das Bevölkerungswachstum wird hauptsächlich durch Zuwanderung vorangetrieben, da die Geburtenbilanz in Österreich seit 2021 negativ ist.
2023 lebten rund 2,5 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund.
2025 lebten in Österreich rund 1,86 Millionen Menschen ohne eine österreichische Staatsangehörigkeit (Ausländer), was etwa 20,2 % der Bevölkerung bedeutet.
In Österreich leben somit Österreicher, österreichische Staatsbürger und Ausländer.

Leider ist unser Sozialsystem nicht auf diese Gegebenheit ausgerichtet und unterscheidet nicht die unterschiedlichen Voraussetzungen. Unser derzeitiges Sozialsystem wurde für Österreicher geschaffen und sollte nur für sie da sein, ev. eingeschränkt noch für österreichische Staatsbürger, aber auf keinen Fall noch Ausländer unterstützen. Für Ausländer und deren unterschiedlichen Status gehört ein weiteres Sozialsystem installiert mit eigenen Regeln und Unterstützungen. Denn es kann und darf nicht sein, dass alle Menschen in Österreich mit unterschiedlichen Hintergründen die gleichen Rechte haben, aber nicht die gleichen Pflichten. Unser Sozialsystem ist heute ungerecht gegenüber seinen Österreichern.

Österreicher:
Als echte Österreicher können sich nur die Menschen bezeichnen, deren Eltern mindestens ihr ganzes Leben in Österreich gelebt haben bzw. auch noch deren Großeltern. Das österreichische Sozialsystem wurde für die Österreicher geschaffen, um denen im Notfall zu helfen und nicht Menschen mit anderem Hintergrund.

Österreichische Staatsbürger:
Sind ursprünglich auch Ausländer, die aber eine österreichische Staatsbürgerschaft beantragt haben und die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Dennoch sind österreichische Staatsbürger noch keine Österreicher, sie sind nur Anwärter auf den möglichen Status eines Österreichers. Ob denen mit den Österreichern im Sozialsystem eine Gleichstellung zusteht, wäre zu hinterfragen.

Ausländer:
Ausländer sind Menschen, die in Österreich leben, aber aus einem anderen Land kommen und vorübergehend in Österreich leben. Sie besitzen nicht die gleichen Rechte wie die Österreicher, auch nicht im Sozialsystem.
Die Ausländer untergliedern sich nach ihrem Ursprung, ihrer Herkunft oder ihrem Status in Österreich.
So gibt es „EU-Ausländer“ aus Ländern aus dem EU-Raum mit einer begrenzten EU-Aufenthaltserlaubnis in Österreich und es gibt sogenannte „Nicht-EU-Ausländer“ von Staaten außerhalb der EU. Ausländer dürfen keinen Anspruch auf unser Sozialsystem haben. Für sie müssten wir ein eigenes, differenziertes System für ihre Leistungen auf Zeit haben.

Flüchtlinge:
Flüchtlinge sind Ausländer, die nur einen begrenzten Aufenthalt auf Zeit in Österreich haben und auch keinen Rechtsanspruch auf Leistungen aus unserem Sozialsystem haben dürfen, sondern völlig anders abgesichert werden.
Flüchtlinge sind Personen, die aus begründeter Angst oder Furcht vor Verfolgung, z. B. wegen Krieg, ihrer Rasse, Religion, Ethnie oder politischen Gesinnung, und Gefahr ihr Herkunftsland verlassen haben.
Bei Flüchtlingen in Österreich unterscheiden wir derzeit zwischen normalen und ukrainischen Flüchtlingen, die unterschiedliche Leistungen erhalten, was auch nicht gerecht ist. Es gibt keinen Grund, warum die Politik so entschieden hat.

Migranten, Immigranten und Asylanten:
Dies sind Menschen, die ihren Aufenthalt und Wohnsitz nach Österreich gewechselt haben, legal oder illegal. Die Gründe für Migration sind vielfältig und umfassen meist wirtschaftliche oder soziale bzw. politische und umweltbedingte Faktoren. 
Es ist jedoch unverständlich, warum dieser Personenkreis mit den Österreichern im Sozialsystem gleichgestellt wird.

 Mein Fazit:
Österreich ist in gewissem Sinne ein lebenswertes Land, wenn nur nicht die ÖVP und SPÖ Politiker in deren 80-jähriger Regierungszeit viele falsche Entscheidungen getroffen hätten und den Österreichern eine enorme Ungerechtigkeit aufgebürdet hätten. Es kann und darf nicht sein, dass der Österreicher schlechter behandelt wird als der Ausländer in Österreich.
Politiker mit Format und Charakter wären gefragt, jedoch gibt es die heute leider nicht mehr. Der heutige Berufspolitiker ist nur mehr Vertreter seiner Interessen und seiner Lobby (Partei), die er vertritt.
Heute Politiker zu werden, setzt keine Ausbildung, keinen Beruf und kein Studium voraus. Man muss ja nur mehr der Diener bzw. Vertreter seines Klientels sein und nicht mehr der Volksvertreter.
Wer sich berufen fühlt, in die Politik zu gehen, sei gewarnt, denn er geht dabei ein großes Risiko finanziell und karrieremäßig ein, weil ein erfolgreicher politischer Job nicht garantiert bzw. geplant werden kann.
Ohne eigenes Geld und Vermögen, ohne Parteizugehörigkeit oder ohne Beamtenbonus ist man fast chancenlos, denn nur der Idealismus, etwas zu verändern, reicht nicht.
Das derzeitige politische System gehört generell neu aufgestellt und saniert und die Parteien entmachtet, denn das Volk ist der Souverän in einer Demokratie und nicht die Partei.

Früher war es noch eine Ehre, als Politiker im Dienst des Volkes zu stehen, heute ist es eine Schande, wie sich Politiker gegenüber dem Volke sich verhalten!