kunst + galerie hapo?

Kunst ist das schöpferische Schaffen von Menschen z.B. in der Malerei, Musik, Literatur mit Begabung, Kreativität und Talent. Kunst ist die Ausdrucksform für Gefühle und Gedanken welche eine Person bewegen.
Die Kunst baut auf die Fertigkeit von Geschick, Gewandtheit, Können, Stil und als Befähigung, Begabung, Eignung, Fähigkeit, Qualifikation, Talent, Veranlagung, Einfluss, auf.

Kunst und Kultur
Das Wort Kunst bezeichnet im weitesten Sinne jede entwickelte Tätigkeit, die auf Wissen, Übung, Wahrnehmung, Vorstellung und Intuition gegründet ist (Heilkunst, Kunst der freien Rede, Bildende Kunst …).

Im engeren Sinne werden damit Ergebnisse gezielter menschlicher Tätigkeit benannt, die nicht eindeutig durch Funktionen festgelegt sind.
Kunst ist ein menschliches Kulturprodukt und das Ergebnis eines kreativen Prozesses

 Kultur („Bearbeitung, Pflege, Ackerbau“, von colere „wohnen, pflegen, bebauen“) ist im weitesten Sinne alles, was der Mensch selbst gestaltend hervorbringt, im Unterschied zu der von ihm nicht geschaffenen und nicht veränderten Natur
Kulturleistungen sind alle formenden Umgestaltungen eines gegebenen Materials, wie in der Technik, der Bildenden Kunst, aber auch geistiger Gebilde wie etwa im Recht, in der Moral, der Religion, der Wirtschaft und der Wissenschaft.
Kultur ist aber auch die Gesellschaftsform einer Bevölkerungsgruppe in ihrer Ansicht, Anschauung, Lebensform, Ethik, Regeln, Verhalten und Sichtweisen.

Was zählt alles zu Kunst?
Jahrhundert im deutschen Sprachraum als Sammelbegriff für die visuell gestaltenden Künste etabliert („bildend“ bedeutet hier „gestaltend“).

Zu den Kunstgattungen der bildenden Kunst zählten ursprünglich die Baukunst, Bildhauerei, Malerei, Zeichnung, Grafik und Fotografie sowie das Kunsthandwerk.
Heute wird sie durch neue Techniken ergänzt.

Kunst – Begriff:
Was sagt das BVerfG?

Es kennt drei Kunstbegriffe, den materialen Kunstbegriff, den formalen Kunstbegriff und den offenen Kunstbegriff.
Ob durch Schmähgedichte oder Echo-Skandale – die Kunstfreiheit aus Art. 5 III 1 GG ist immer wieder Thema der öffentlichen Debatte und somit auch für Jurastudentinnen und Jurastudenten stets examensrelevant.
Doch gerade für Jurist:innen ist Kunst eine knifflige Angelegenheit:
Um sie rechtlich zu prüfen, muss man nämlich erst einmal wissen, was Kunst überhaupt ist.
Aber wie definiert man etwas, dessen Wesen darin liegt, sich stets neu zu erfinden und das im Grunde alles tun und sein kann, was es will?
Und wie weit reicht der Schutz des Art. 5 III 1 – darf Kunst auch alles tun und sein, was sie will?

Kunst-Formen & Kunst-Arten:
Welche Art und Formen kennt unsere Kunst?

Bildende Kunst: Baukunst (Architektur), Bildhauerei, Malerei, Grafik und Kunstgewerbe.
Darstellende Kunst: Tanz, Theater, Schauspiel
Literatur: Drama, Epik und Lyrik wie Novelle und Roman; siehe Gattung (Poesie/Literatur)
Musik: Kammermusik, Oper Lied
Digital-, Medien & Medienkunst: Tonkunst und Film.
Volkskunst & -kultur: Blasmusik, Schützen, Heimatvereine, Brauchtumsgruppen, Sängerin oder Sänger, Musikerin oder Musiker, Tänzerin oder Tänzer.

Welche Stilrichtungen kennt die Kunst?
Jede Kunstrichtung hat auch seine persönliche Stilrichtung, so z.B. kennt die Malerei, die Renaissance, Barock, Klassizismus, Romantik, Realismus und Naturalismus. Impressionismus, Symbolismus, Jugendstil,  u.a.m.

Aber auch die Abstrakte Kunst, wie auch Kubismus, Expressionismus, Futurismus, Dadaismus, Surrealismus, Konstruktivismus, Art Deco, Bauhaus.
Eine Kunstrichtung oder ein Kunststil dient in der Kunsthistorie dazu, Werke bestimmter Epochen, Künstlern oder Künstlergruppen zu ordnen. Die verwendeten Begriffe beschreiben dabei meist die charakteristischen Merkmale der Bilder oder der Maltechnik.
So auch in Antike Kunst, Asiatische Kunst, Barock, Bilder für Kinder, Buchmalerei, Cartoon, Computerkunst Gotik, Imperialismus, Jugendstil, Kalligrafie, Klassizismus, Moderne, Naive Malerei , Naturalismus, Phantantismus, Pop-Art, Prähistorik, Realismus, Renaissance, Rokoko, Romantik, Sport, Surrealismus u.a.m.

Künstler & Kunsthandwerker:
Als Künstler werden Menschen bezeichnet, die in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Angewandte Kunst, Literatur, Musik etc. künstlerische Arbeiten oder Kunstwerke schaffen.

Die Abgrenzung der freischaffenden künstlerischen Tätigkeit zu (Kunst-) Handwerk oder Gewerbe ist oftmals fließend.
Ein künstlerischer Persönlichkeitstyp benutzt seine Hände und seinen Verstand, um neue Dinge zu kreieren. Diese Menschen legen viel Wert auf Schönheit, unstrukturierte Aktivitäten und Abwechslung.
Sie lieben interessante und ungewöhnliche Menschen, Ansichten, Texturen und Klänge.

Der Kunsthandwerker stellt meist in einer Handwerksart eine Handarbeit mit künstlerisch gestalteten Erzeugnissen aus unterschiedlichsten Materialien her.
Er verarbeitet verschiedene Materialien wie Holz, Glas, Stein, Metall, Ton, Stoffe, Wolle, Leder etc. zu kunsthandwerklichen Erzeugnissen.
Der Übergang vom Künstler zum Kunsthandwerker ist fließend, je mehr sich eine Person in die Richtung des Künstlers bzw. Handwerkers begibt.

Bildende Kunst:
Was ist die bildende Kunst?

Als bildende Kunst bezeichnet man die visuell gestaltenten Künste, das Wort „bildend“ bedeutet hier also „gestaltend“.
Ein Bild kann beispielsweise von einem Maler gestaltet werden oder eine Skulptur von einem Bildhauer.
Zu den Formen der bildenden Kunst zählen:
Jede Kunstrichtung, aus der am Ende des Schaffensprozesses ein eigenständiges Gebilde hervorgeht (z.B. Architektur, Bildhauerei, Malerei, Kalligraphie, Kunsthandwerk und Fotografie), nennt sich bildende Kunst.

Der Bildenden Kunst in Österreich ist es bis heute nicht gelungen, sich in irgendeiner Art zu organisieren bzw. zu strukturieren. Sie fristet deshalb ein sehr ungeordnetes und unübersichtliches Schicksal in unserer Gesellschaft.
Nur deren Hochkultur wird organisiert vermarktet bzw. auch von der Politik unterstützt, weil viel Geld damit zu machen ist.
Die breite Basis der Bildeten Kunst wie die Amateurkunst und Hobbykunst besitzt keine Lobby und wird auch nicht von der Politik gefördert. Es ist für diese kaum möglich sich in der Öffentlichkeit zu präsentieren weil sie keine Unterstützung bekommen und auch keine Plattformen vorfinden wo sie sich präsentieren könnten.
Ein Künstler ist erst dann was wert, wenn dieser studiert hat und sich einen Namen gemacht hat um aus ihm einen wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen.
Seitens der Politik fehlt der Wille und die Einrichtungen um die gesamte Breite der Bildenden Kunst eine Möglichkeit der Zusammenarbeit zu bieten, den Aufstieg z.B. von der Amateurliga in eine höhere Liga, z.B. Profiliga zu ermöglichen fehlen die Mittel und Möglichkeiten und auch der Zugang zur Öffentlichkeit wird derzeit auch nur der Profiliga gewährt
Durch das materielle Handeln und deren Sichtweise findet ein großer Teil von innovativer Kunst in der Bildenden Kunst keinen Nährboden für eine Entwicklung.